Superbonus 110 %

SUPERBONUS 110 %


Der Superbonus ist eine im Relaunch-Dekret vorgesehene Leistung, die den Abzugssatz der entstandenen Ausgaben auf 110 % erhöht.
ab 1. Juli 2020.
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Dinge

Der Super Bonus ist die Steuererleichterung gemäß Artikel 119 des Gesetzesdekrets Nr. 34/2020 (Relaunch-Erlass), der einen Abzug von 110 % der ab dem 1. Juli 2020 anfallenden Ausgaben für die Umsetzung spezifischer Maßnahmen zur Energieeffizienz und statischen Konsolidierung oder zur Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden vorsieht. Zu den geförderten Eingriffen gehört auch die Installation von Photovoltaikanlagen und Infrastrukturen zum Laden von Elektrofahrzeugen in Gebäuden.

Der Vorteil kommt zu den bereits seit vielen Jahren geltenden Abzügen hinzu, die für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden (Ökobonus) und für Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gebäudeerbes, einschließlich erdbebensicherer Maßnahmen (Sismabonus), fällig sind und derzeit jeweils von geregelt werden die Artikel 14 und 16 des Gesetzesdekrets Nr. 63/2013.

Das Haushaltsgesetz 2022 erweiterte die Erleichterungen und sah unterschiedliche Fristen vor, je nachdem, welche Subjekte die förderfähigen Ausgaben unterstützen.

Der Superbonus ist insbesondere zurückzuführen auf:

bis 31. Dezember 2025, in folgenden Größen
110 % für Aufwendungen, die bis zum 31. Dezember 2023 anfallen
70 % für Ausgaben, die im Jahr 2024 anfallen
65 % für Ausgaben, die im Jahr 2025 anfallen
für Eigentumswohnungen und natürliche Personen, außerhalb der Ausübung gewerblicher, künstlerischer und beruflicher Tätigkeiten, für Eingriffe an Gebäuden, die aus zwei bis 4 eindeutig eingetragenen Immobilieneinheiten bestehen, auch wenn diese im Eigentum eines einzigen Eigentümers oder im Miteigentum mehrerer natürlicher Personen stehen.

Dazu gehören Eingriffe natürlicher Personen an einzelnen Immobilieneinheiten innerhalb derselben Eigentumswohnung oder desselben Gebäudes sowie solche an Gebäuden, die abgerissen oder saniert werden sollen.

Der Abzug muss in vier gleiche Jahresraten aufgeteilt werden.

Wen interessiert das

Der Superbonus gilt für Eingriffe, die durchgeführt werden von:

- Eigentumswohnungen
- natürliche Personen, die nicht der Ausübung einer gewerblichen, künstlerischen oder beruflichen Tätigkeit nachgehen und Eigentümer oder Besitzer des Gegenstands des Eingriffs sind
- natürliche Personen, außerhalb der Ausübung einer gewerblichen, künstlerischen oder beruflichen Tätigkeit, Eigentümer (oder Miteigentümer mit anderen natürlichen Personen) von Gebäuden, die aus 2 bis 4 eindeutig eingetragenen Immobilieneinheiten bestehen
- Autonome öffentliche Wohnungsbauinstitute (IACP), wie auch immer sie genannt werden, oder andere Einrichtungen, die die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung hinsichtlich der „In-House-Versorgung“ auf Grundstücken erfüllen, die ihnen gehören oder im Auftrag der Kommunen verwaltet werden und für öffentliche Wohngebäude genutzt werden
- Wohnungsbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum an Grundstücken, die ihnen gehören und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen werden
- Onlus, ehrenamtliche Vereine und Vereine zur sozialen Förderung
- Amateursportverbände und -vereine, beschränkt auf Arbeiten, die nur für Gebäude oder Gebäudeteile bestimmt sind, die als Umkleideräume genutzt werden.

IRES-Unternehmen gehören nur dann zu den Begünstigten, wenn sie sich an den Kosten wichtiger Eingriffe beteiligen, die in den Gemeinschaftsbereichen von Eigentumswohnungen durchgeführt werden.

Erleichterte Interventionen

Haupt- oder Fahreingriffe

Der Superbonus ist fällig bei:

- Wärmedämmeingriffe an den Gehäusen
- Austausch von Winterklimaanlagen in öffentlichen Bereichen
- Austausch von Winterklimaanlagen an Einfamilienhäusern oder an den Immobilieneinheiten funktional unabhängiger Mehrfamilienhäuser
- Antiseismische Interventionen.

Zusätzliche oder abgeschleppte Eingriffe
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Schlüsseleingriffen umfasst der Superbonus auch Kosten für Eingriffe, die zusammen mit mindestens einem der Haupteingriffe zur Wärmedämmung, zum Austausch von Winterklimaanlagen oder zur Reduzierung des Erdbebenrisikos durchgeführt werden.

Diese sind:
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Installation von Photovoltaik-Solaranlagen und Speichersystemen
- Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen
- Eingriffe zur Beseitigung architektonischer Barrieren (16-bis, Buchstabe e der TUIR).

Welche Vorteile

Der Abzug wird in der oben genannten Höhe anerkannt und ist für ab dem 1. Januar 2022 anfallende Aufwendungen in 4 Jahresraten gleicher Höhe im Rahmen der Kapazitätsgrenzen der sich aus der Steuererklärung ergebenden Jahressteuer auf die Anspruchsberechtigten aufzuteilen.

Alternativ zur direkten Inanspruchnahme des Abzugs besteht die Möglichkeit, sich für einen Vorschuss in Form eines von den Lieferanten der Waren oder Dienstleistungen gewährten Rabatts (Rabatt auf die Rechnung) oder für die Abtretung des dem Abzug entsprechenden Guthabens zu entscheiden fällig.

Die Übertragung kann arrangiert werden zu Gunsten von:

- der Lieferanten der für die Durchführung der Interventionen erforderlichen Waren und Dienstleistungen
- anderer Subjekte (natürliche Personen, einschließlich solcher, die eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, Unternehmen und Organisationen)
- von Kreditinstituten und Finanzintermediären.

Mit der Bestimmung des Direktors der Agentur der Einnahmen vom 8. August 2020 (geändert durch spätere Bestimmungen) wurden die Bestimmungen zur Umsetzung der Artikel 119 und 121 des Gesetzesdekrets Nr. genehmigt. 34/2020 für die Ausübung von Optionen im Zusammenhang mit den fälligen Abzügen.

Für weitere Informationen: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/superbonus-110%

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